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Soweit Ich Kein Upload Von Herunterladen Mache Droht Mir Keine Strafe?

Fotos und Bilder sind ein muss für jede Webseite und jeden Social Media Posting. Zahlreiche Online-Bilddatenbanken, wie Pixabay, Pixelio,  Aboutpixel (offline) und Co. bieten unzählige Fotos teilweise kostenlos oder sehr günstig an.

Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: Haben Sie die Lizenzbedingungen gelesen? Was bedeutet eigentlich "lizenzfrei"? Wie müssen die Urhebernennung und die Quellenangabe aussehen? Nachfolgend erfahren Sie, worauf bei der Verwendung fremder Fotos zu achten ist.

Denn bei falscher oder fehlender Urheberbenennung oder bei einer Nutzung über die Lizenz hinaus, drohen teure Abmahnungen. Wie bereits berichtet, versenden zahlreiche Fotografen und Bildanbieter Getty Images, StockFood GmbH oder die Corbis GmbH urheberrechtliche Abmahnungen.

Solche unnötigen Überraschungen lassen sich verhindern, wenn human being nur einige wenige Grundsätze bei der Nutzung von fremden Bildern beachtet – egal ob in online- oder offline Medien.

Inhaltsverzeichnis

1. Wem gehören die Fotos?
2. Darf ich fremde Fotos bearbeiten oder verändern?
3. Muss ich einen Copyright-Vermerk bei fremden Fotos anbringen?
iv. Was, wenn ich nicht weiß, wer der Urheber ist?
v. Fazit

1. Wem gehören die Fotos?

Die wichtigste Regel lautet:

Verwenden Sie keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers.

Wenn Sie mit einem fremdem Fahrrad fahren wollen, fragen Sie auch vorher den Eigentümer um Erlaubnis und radeln nicht einfach los im Glauben: „Das merkt der nie!".

Widerstehen Sie too unbedingt der Verlockung, im Internet fremde Fotos einfach zu kopieren.

Dieses „kopieren & einfügen" kann teuer werden. Große Bildagenturen, wie Getty Images, Corbis GmbH oder auch Fotografen von Aboutpixel oder Pixelio durchsuchen routinemäßig und softwarebasiert das Cyberspace auf unlizenzierte Verwendung ihrer Werke und mahnen die unlizenzierte Nutzung ihrer Bilder ab.

Bevor Sie fremde Fotos verwenden, sollte Sie beim Anbieter ausdrücklich nachfragen, wem diese gehören. Ist der Anbieter selbst Urheber, kann er Ihnen natürlich unproblematisch dice erforderlichen Nutzungsrechte einräumen, das heißt dice Verwendung der Bilder gestatten. Ist er nicht Urheber, dann sollten Sie sich unbedingt vergewissern, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist, Ihnen Nutzungsrechte einzuräumen.

Bezogen auf das Fahrradbeispiel heißt dies, der Eigentümer des Rades muss dem Anbieter die Erlaubnis gegeben haben, dass das Rad an Sie weitergegeben werden darf. Hat der Eigentümer diese Erlaubnis nicht erteilt, können Sie keine wirksamen Nutzungsrechte vom Anbieter erhalten.

Mit anderen Worten: Ihre Nutzung ist unrechtmäßig und Sie verletzen die Rechte des Urhebers.

Verlassen Sie sich daher nicht auf Aussagen, wie „der wird schon nichts dagegen haben". Oftmals ist die Partei, die freigiebig anderen die Nutzung fremder Fotos gestattet, selbst nicht befugt, diese zu nutzen. Holen Sie stets eine schriftliche Zustimmung des Urhebers für das konkrete Foto und den konkreten Nutzungsumfang ein.

Im Streitfalle gilt: Derjenige der ein fremdes Bild verwendet, muss nachweisen, dass er ein Nutzungsrecht hat. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders.

2. Darf ich fremde Fotos bearbeiten oder verändern?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich, den Umfang der Nutzungsberechtigung konkret zu besprechen bzw. sich entsprechend zu informieren. Dice Nutzungsbedingungen der großen Bildagenturen im Internet sehen mancherlei Überraschungen vor. So sind dice preiswerten Lizenz-Angebote meist auf eine rein private Nutzung der Bilder beschränkt.

Wer die Fotos gleichwohl auf einer gewerblichen Webseite einstellt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Auch sind zeitliche Beschränkungen der Nutzung möglich. Getty Images beispielsweise bietet three-Monats-Lizenzen für ca. 50,00 Euro.

Tückisch dabei ist, dass der Käufer in der Hektik des Geschäftsalltages nicht vergessen darf, die Bilder pünktlich nach three Monaten zu löschen oder die Lizenz zu verlängern. Anderenfalls gibt es bald Mail von Getty Images´und den Anwälten Waldorf Frommer oder den Fotografen von Pixelio oder Fotolia mit hohen Schadensforderungen.

Mehr zum Thema Urheberecht und Fotobearbeitung haben wir in unserem Beitrag "Vorsicht bei der Bearbeitung fremder Fotos" zusammengefasst.

Achtung! „lizenzfrei" heißt nicht kostenlos und unbeschränkt nutzbar!

Die Fotoagenturen haben dem Wort „lizenzfrei" eine neue Wortbedeutung verpasst. Nach den Nutzungsbedingungen von Getty Images oder Fotolia heißt „lizenzfrei" keinesfalls, dass die betreffenden Bilder kostenlos und ohne jegliche Beschränkung genutzt werden können. Vielmehr ist auch für lizenzfreie Bilder sehr wohl eine Lizenzgebühr zu zahlen und ferner ist dice Nutzung inhaltlich ebenfalls beschränkt. Das allerdings wird für den Nutzer erst auf den zweiten Blick deutlich.

3. Muss ich einen Copyright-Vermerk bei fremden Fotos anbringen?

§ 13 Satz ane des Urheberrechtsgesetzes sieht folgendes vor:

„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Dieses sogenannte Urheberbenennungsrecht ist gänzlich unabhängig davon, ob das Werk im Internet oder in Druckmedien verwendet wird. Der Nutzer eines fremden Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber bzw. den Rechteinhaber ausdrücklich anzugeben.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn mit dem Urheber etwas anderes vereinbart wurde. Denn grundsätzlich kann der Fotograf gegenüber seinem Auftraggeber auch auf eine namentliche Nennung verzichten.

In einem separaten Beitrag haben wir ausführlich die Frage  "Was bringt ein Copyright-Vermerk?" beantwortet. Nach deutschem Recht braucht eigentlich nur der Namen des Urhebers angegeben zu werden. Regelmäßig findet sich jedoch an den Bild-Dateien ein Copyright-Vermerk nach United states-amerikanischem Vorbild:

„© Name des Fotografen oder Name der Agentur, Jahr der Veröffentlichung"

Wie dice Urheberbenennung und die davon zu unterscheidende Quellenangabe genau zu gestalten ist, hängt von den vertraglichen Vorgaben des Vertragspartners ab.

Pixelios Nutzungsbedingungen sehen folgendes vor:

"8. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Class zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'.

Bei Nutzung im Net oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO mit "pixelio.de"erfolgen."

Fotolia beschreibt in seinen FAQ die Quellengaben folgendermaßen:

"Muss ich auf den Urheber und die Agentur verweisen, wenn ich Bilder von Fotolia benutze?

Nein, in den meisten Fällen (Flyer, Werbeposter, Werbeanzeigen) ist dies nicht nötig. Wenn jedoch ein Bild im redaktionellen Kontext verwendet wird, beispielsweise in einer Zeitung, einem Buch oder auf einer Webseite müssen die urheberrechtlichen Angaben gemacht werden.
Eine Nennung in der Form „Vorname Nachname © www.fotolia.de" im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis ist absolut ausreichend, and so dass Sie Ihr Design nicht mit diesen Infos belasten müssen. Sie können die Angaben aber auch direkt am Bild machen, bzw. auf einer Webseite sogar einen Link zur Fotolia-Seite anbringen. Wenn Sie hier Ihre Partnerprogramm-ID unterlegen, erhalten Sie eine Beteiligung an den Umsätzen der durch Sie geworbenen Mitglieder. Dice urheberrechtlichen Angaben erhalten Sie beim Download. Sie können Sie aber auch nachträglich wieder finden, indem Sie im Mitgliedsbereich auf "Dateien" gehen, die Registerkarte „Käufe" aktivieren und auf die linksbündige Bildnummer des entsprechenden Motivs klicken.

Achtung: Nationale Urheberrechtsgesetze können von unserer Regelungen abweichen. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Urheberrechtsexperten."

Während Fotolia es ausdrücklich für ausreichend hält, die Angaben im Impressum einer Webseite vorzuhalten, so verlangt Pixelio eine Quellenangabe „am Seitenende". Ob damit das Ende der Webseite insgesamt oder das Ende eine Unterseite gemeint ist, bleibt offen. Beide Anbieter fordern aber einen Link auf ihre eigene Webpräsenz. Auch die anderen Foto-Anbieter schreiben die namentliche Nennung des Fotografen und ein Link auf die eigene Anbieterseite vor.

Abmahnung wegen fehlender Urheberbenennung

Seit einiger Zeit mahnen Fotografen, die Ihre Bilder in Foto-Datenbank wie Pixelio, Aboutpixel oder Fotolia anbieten, die fehlende Urheberbenennung ab.

Für ein Bild, dass auf Pixelio oder Fotolia selbst in der höchsten Auflösung zwischen twenty Cent und 1,30 Euro kostet, werden dann Schadensersatz und Abmahnkosten zwischen 650,00 und ane.300,00 Euro gefordert. Da stellt sich die Frage, ob die Lizenzgebühr und der Schadensersatz nicht etwas außer Verhältnis stehen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen fehlender Urheberbenennung bzw. Quellenangabe erhalten haben, unterstützen wir Sie gern, die Angelegenheit sicher und ohne überhöhte Zahlungen abzuschließen.

iv. Was, wenn ich nicht weiß, wer der Urheber ist?

Dann sollten Sie das Bild besser nicht verwenden. Das Gesetz und die Richter sind diesbezüglich eindeutig: das Risiko einer Rechtsverletzung trägt der Verwender von geschützten Werken. Er muss sich vor Verwendung vergewissern, ob und in welchem Umfange er fremdes Fotomaterial nutzen darf.

5. Fazit

Respektieren Sie das Eigentum an digitalen Bildern ebenso, wie Sie das Eigentum an körperlichen Gegenständen anderer respektieren.

Fragen Sie bezüglich der Rechteinhaberschaft und des Umfangs Ihrer Nutzungsrechte ausdrücklich nach bzw. informieren Sie sich in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Foto-Anbieter.

Fertigen Sie im Zweifelsfall ein eigenes Foto an. Auch wenn dieses im Vergleich mit einem professionell erstellten Fotos qualitativ etwas abfällt, kann Ihnen dieses Vorgehen manchen Ärger und unnötige Ausgaben ersparen. Dice Entschuldigung, Sie hätten nicht gewusst, wer Urheber des betreffenden Bildes state of war, lassen die Richter nicht gelten.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Gern können Sie uns die Frage per Email senden.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwätlin Marion Janke (MLE), Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht.

Photocreo Bednarek/ Fotolia.com

Source: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/163-fremde-fotos-rechtlich-sicher-verwenden.html

Posted by: mahermayeren.blogspot.com

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